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   BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20   

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BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 (https://dejure.org/2020,35080)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 (https://dejure.org/2020,35080)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 (https://dejure.org/2020,35080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten; Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten; Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die Frage der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der alkoholkranke Polizeibeamte - und die Überprüfung seiner Dienstfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 217
  • BeckRS 2020, 30114
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).

    Denn für den Fall seiner Weigerung muss er mit einer negativen Entscheidung des Dienstherrn mit Blick auf seine Dienstfähigkeit und letztlich mit seiner Zurruhesetzung rechnen (vgl. zum Eingriffscharakter einer straßenverkehrsrechtlichen Untersuchungsanordnung [MPU]: BVerfGE 89, 69 ).

    Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).

    Auch der Beamte muss allerdings nur solche Einschränkungen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts hinnehmen, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren (vgl. nur BVerfGE 89, 69 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).

    Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).

    Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    bb) Die angegriffene Untersuchungsanordnung vom 2. Dezember 2019, mit welcher der Beschwerdeführer verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein; der Eingriff besteht dabei sowohl in der vorgesehenen Datenerhebung als auch in der vorgesehenen Datenspeicherung und -verwendung (vgl. zu Letzterem BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 125, 260 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Die dem Dienstherrn (einfach-rechtlich) eingeräumte Befugnis, seine Beamten bei Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, dient der - von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten - Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (vgl. BVerfGE 148, 296 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    bb) Die angegriffene Untersuchungsanordnung vom 2. Dezember 2019, mit welcher der Beschwerdeführer verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein; der Eingriff besteht dabei sowohl in der vorgesehenen Datenerhebung als auch in der vorgesehenen Datenspeicherung und -verwendung (vgl. zu Letzterem BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 125, 260 ).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
    bb) Die angegriffene Untersuchungsanordnung vom 2. Dezember 2019, mit welcher der Beschwerdeführer verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein; der Eingriff besteht dabei sowohl in der vorgesehenen Datenerhebung als auch in der vorgesehenen Datenspeicherung und -verwendung (vgl. zu Letzterem BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 125, 260 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

  • BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg

  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

  • VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1974 - VI A 458/73
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    aa) Die von der Beklagten nicht zielgerichtet oder auf ihre Veranlassung hin - etwa über eine Ausspähung - erlangten, sondern ihr über eine Kette von Mitarbeitern, die von deren Inhalt bereits Kenntnis hatten, überlassenen, verschriftlichten Äußerungen des Klägers, betreffen nicht dessen unantastbaren Intim-, sondern allenfalls seinen Privatbereich (vgl. BVerfG 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - Rn. 31; 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 25 ff.) .
  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2020 klargestellt, dass eine Untersuchungsanordnung, mit welcher der Beamte verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 32).

    Zum anderen korreliert mit der Treuepflicht des Beamten die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die diesen verpflichtet, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 34).

  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 3 CE 22.508

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen

    Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 (= BeckRS 2022, 1226); B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris (= BeckRS 2020, 30114 )) verstößt eine vorsorglich getroffene Anordnung des Dienstherrn, der Beamte habe sich einer Zusatzbegutachtung auf anderen medizinischen Fachgebieten zu unterziehen, soweit dies aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist, gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (a.A. BVerwG, 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58 (= BeckRS 2019, 6003)).

    Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) verstößt eine vorsorglich getroffene Anordnung des Dienstherrn, der Beamte habe sich einer Zusatzbegutachtung auf anderen medizinischen Fachgebieten zu unterziehen, soweit dies aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist, gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (a.A. BVerwG, 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58).

    Der weiteren Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Aufgrund des Eingriffs in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - juris Rn 22) muss der Beamte der Weisung des Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nur dann Folge leisten, wenn ein hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist.

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. Rn. 35; vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).

    Vor diesem Hintergrund teilt der Senat nicht die vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9) vertretene Auffassung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2020 (2 BvR 652/20 - juris) sei auf Fälle, in denen Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand des Beamten vollständig fehlten, nicht übertragbar.

    Schließlich greift der Einwand (vgl. OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 36), die Anforderungen an eine Untersuchungsanordnung dürften nicht so hoch sein, dass der Dienstherr sie praktisch nicht mehr erfüllen könne, vorliegend nicht durch.

  • VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250

    Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung

    Eine solche vorsorgliche Anordnung des Dienstherrn verstößt im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayVGH, B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - juris Rn. 16 ff.; HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 2452/20 - juris Rn. 26; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9).

    Der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen (BA S. 17 f.) Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Aufgrund des Eingriffs in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 22) muss der Beamte der Weisung des Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nur dann Folge leisten, wenn ein hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist.

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35; BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 34; OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 -, juris, Rn. 14; Koch, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: November 2022, BBG 2009, § 44 Rn. 82.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2006- 2 BvR 1349/05 -, juris, Rn. 32, vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32 bis 36, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32, 35 und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 35, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 - 4 B 6.20

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit;

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 31).

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35; Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25; zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO mit dem die Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar ist vgl. u.a. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2021 - OVG 4 S 6/21 - juris Ls. 1 u. Rn. 2 ff. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juli 2022 - 4 S 273/22 - juris Rn. 8).

    Die dem Dienstherrn eingeräumte Befugnis, seine Beamten bei Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, dient der - von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten - Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Ls. 1a u. Rn. 36).

  • VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20

    Untersuchungsanordnung

    Gleichzeitig genügt der Dienstherr damit seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem betroffenen Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 34).
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

    aa) Die von der Beklagten nicht zielgerichtet oder auf ihre Veranlassung hin - etwa über eine Ausspähung - erlangten, sondern ihr über eine Kette von Mitarbeitern, die von deren Inhalt bereits Kenntnis hatten, überlassenen, verschriftlichten Äußerungen des Klägers, betreffen nicht dessen unantastbaren Intim-, sondern allenfalls seinen Privatbereich (vgl. BVerfG 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - Rn. 31; 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 25 ff.) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2022 - 7 A 10318/22

    Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

    Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 = juris, Rn. 58 und vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 1631/21

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung im beamtenrechtlichen

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr einer Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen zu einer Untersuchungsanordnung stattgegeben (Kammerbeschluss vom 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - nach vorheriger einstweiliger Anordnung vom 13.05.2020 - 2 BvR 652/20 -, jeweils Juris).

    In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte das Beschwerdegericht (Hess. VGH, Beschluss vom 10.03.2020 - 1 B 327/20 -, Juris) zuvor jedoch ausdrücklich offengelassen, ob § 44a VwGO der Zulässigkeit des Antrags entgegenstehe (das Verwaltungsgericht hatte dies sogar verneint), und den Eilantrag für unbegründet gehalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.10.2020, a.a.O., Rn. 20).

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 B 308/23

    Beschwerde eines Beamten gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Gelsenkirchen, 28.06.2023 - 1 L 538/23

    Einstweiliger Rechtsschutz; polizeiamtsärztliche Untersuchung; amtsärztliche

  • VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf Klärung der Dienstfähigkeit gerichtete

  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2023 - 1 L 186/23

    Anordnung; amtsärztliche Untersuchung; Fehlzeiten

  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21

    Gesonderte Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinischen Begutachtung eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 6 A 772/21

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Kenntnis der zu der

  • VGH Hessen, 14.09.2023 - 1 B 994/23

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

  • VG Schleswig, 05.07.2022 - 12 B 23/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersuchungsanordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 6 B 416/23

    Beschwerde eines Beamten gegen die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 6 B 205/23

    Beschwerde eines Beamten gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20

    Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat

  • VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495

    Beamtenrecht, (rechtswidrige) Untersuchungsanordnung, formelle und materielle

  • VG Berlin, 01.12.2021 - 5 L 259.21
  • VG Düsseldorf, 09.11.2021 - 2 L 2402/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 6 B 54/22

    Rechtmäßige Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit eines

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 2452/20
  • VGH Hessen, 11.07.2023 - 1 B 415/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 6 A 151/22

    Restleistungsvermögen; Suchpflicht; Untersuchungsanordnung

  • VG Potsdam, 06.01.2021 - 2 L 1170/20
  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2021 - 12 L 1214/21

    Betäubungsmittel, Betäubungsmittelkonsum, Drogenkonsum, Verbot der Führung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 6 B 217/23

    Pflicht eines Beamten zur Untersuchung nach Weisung der dienstvorgesetzten Stelle

  • VG Düsseldorf, 10.02.2023 - 2 L 269/23

    Untersuchungsanordnung Vermutungsregel Fehlzeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2023 - 6 B 260/23

    Untersuchungsanordnung; Sachlichkeitsgebot

  • VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 3 B 22.968

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Nachuntersuchung in einem Verfahren wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - 6 B 57/24

    Untersuchungsanordnung Zusatzbegutachtung Betriebsfrieden Dienstunfähigkeit

  • OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23

    Vorläufige Fortsetzung Beamtenverhältnis; Versäumung der Prüfung; Amtsärztliches

  • VG München, 23.02.2022 - M 5 E 21.6498

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer Amtstierärztin

  • VG Düsseldorf, 08.12.2021 - 2 L 2582/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2023 - 6 B 982/23

    Amtsärztliche; Untersuchung; Dienstfähigkeit

  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2023 - 6 B 714/23

    Untersuchungsauftrag; Beförderung; gesundheitliche Eignung

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2023 - 12 L 1594/22

    Amtsärztliche Untersuchung Reaktivierungsuntersuchung isolierte Anfechtung

  • VG Berlin, 12.04.2021 - 26 L 21.21
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